2 Teilprojekt 1

B 190 n LGr. ST/NI - A 14

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB190n-G10-ST-NI-T1-ST
BundeslandSachsen-Anhalt
StraßeB 190 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge69,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Linie bestimmt / Trassenführung festgelegt am 11.04.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
244,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

244,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
244,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
294,4--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt hat eine hohe raumordnerische Bedeutung und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

siehe Hinweise zum Gesamtprojekt

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B190n-G10-ST-NI-T1-ST_Lageplan25000_01.pdf (14.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Landesvermessungsamt Niedersachsen
LPL_2_1_B190n-G10-ST-NI-T1-ST_Lageplan25000_02.pdf (13.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Landesvermessungsamt Niedersachsen
LPL_3_1_B190n-G10-ST-NI-T1-ST_Lageplan25000_03.pdf (15.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Landesvermessungsamt Niedersachsen
LPL_4_1_B190n-G10-ST-NI-T1-ST_Lageplan25000_02_Ausschnitt.pdf (792.2KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteAltmarkkreis Salzwedel; Stendal
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Altmark (066)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Da die B190n von LGr. NI/ST bis zur A14 mit einem RQ 15,5 geplant wird, ist die Umsetzung im Trassenbestand mit ODen nicht realisierbar. Im Zuge der Vorplanung wurden neben Neubau- auch Null-Plus-Varianten im Zuge vorhandener Straßenverbindungen untersucht. Bei der Beurteilung der Null-Plus-Variante wurden im Rahmen einer Raumanalyse bestehende Vorbelastungen (z.B. Brutvogellebensräume) wie auch wesentliche Konfliktschwerpunkte im Querungsbereich von Siedlungen separat berücksichtigt. So stellt die B 190n von der LGr. NI/ST bis Pretzier eine Neubautrasse dar, von Pretzier bis zur A 14/Seehausen wird diese als Null-Plus-Variante geplant. Sie verläuft dort zum größten Teil auf der B190alt und wird durch entsprechende Neubauabschnitte im Bereich der Orte (u.a. Ritzleben, Binde, Kläden und Leppin) mit OUen ergänzt. Bei der Beurteilung der Null-Plus-Variante wurde zudem berücksichtigt, dass die B190n als Kraftfahrstr. ausgewiesen werden soll und somit parallel zu den Ausbauabschnitten eine Zusatztrasse für den langsam fließenden Verkehr vorzusehen ist.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubau- und z.T. auch Ausbauprojekt führt von der Landesgrenze Niedersachsens in östliche Richtung bis Seehausen (Altmark) in Sachsen-Anhalt. Die Strecke verläuft zwischen Pretzier im Osten von Salzwedel und Seehausen teilweise auf der bestehenden B190. Im Trassenverlauf werden neben Acker und Grünland v.a. Waldgebiete durchfahren. Am Gewässer Jeetze werden ein schmales FFH-Gebiet und ein nationaler Lebensraumkorridor überbrückt, lt. Ländermeldung können jedoch in der FFH-VP erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Auf längerer Strecke durchquert das Projekt auch Großsäugerlebensräume (BfN). Zwei LSG werden randlich zerschnitten. An fünf Stellen werden ÜSG-Flächen gequert. Insgesamt werden vier UZVR durchfahren. Dennoch verbleiben bei allen vier UZVR Restgrößen von > 100 km², die für UZVR ausreichend sind. Wegen der vielen mit "hoch" bewerteten Kriterien (BfN-Lebensraumnetzwerk, Schutzgebiete, UZVR) hat das Projekt insgesamt ein hohes Konfliktpotenzial.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad9,0%100,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 3.400 m600 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 3.400 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 300 m (9% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Salzwedel-Pretzier
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 600 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 600 m (100% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Salzwedel
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.