1 Gesamtprojekt

B 471 Inning (A 96) - Dachau (A 8)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB471-G015-BY
BundeslandBayern
StraßeB 471
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte3
Länge13,5 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
57,0--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

46,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
10,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
46,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
44,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Das Gesamtprojekt umfasst die beiden Teilprojekte Buchenau - Esting und Esting Geiselbullach und reicht von Fürstenfeldbruck bis zum bereits 4-streifig ausgebauten Teilstück der B471 im Anschlussbereich der A8. Der 4-streifige Ausbau liegt im Zuge der B471, die das Mittelzentrum Fürstenfeldbruck mit den großräumig bedeutsamen Autobahnen A8 und A96 verbindet. Die B471 ist im Bereich des 4-streifigen Ausbaus der VFS II gemäß RIN zuzuordnen. Projektziele: 1. Beseitigung eines bestehenden Kapazitätsengpasses (bestehender Querschnitt häufig an der Grenze zur Überlastung, bereits kleinste Störungen führen zum Kollaps des Verkehrsablaufs, auf Grund starker Gewerbegebietsentwicklungen in den umliegenden Gemeinden ist künftig eine weitere Verschärfung des Problems zu erwarten) 2. Erhöhung der Reisezeitzuverlässigkeit 3. Erhöhung der Verkehrssicherheit (sicheres Überholen, derzeit Überholen auf Grund eingeschränkter Überholsichtweiten und hoher Verkehrsbelastung kaum möglich, immer wieder tödliche Unfälle im Längsverkehr) 4. Rückführung des Ausweichverkehrs von dem nachgeordneten Straßennetz auf die B471.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteFürstenfeldbruck, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Fürstenfeldbruck (216)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen bestandsorientierten Ausbau der bestehenden B471 unter Beibehaltung der bestehenden Linienführung. Eine Alternativenprüfung ist daher entbehrlich.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck. Es liegt in einem flachen bis leicht bewegten Acker- und Grünlandgebiet. Am Beginn der Baustrecke von T1 liegt ein FFH-Gebiet in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Das Gebiet liegt in T2 ganz randlich südlich des Projekts in der Wirkzone (T2), erhebliche Beeinträchtigungen an dieser Stelle sind unwahrscheinlich. Für T3 sind keine bewertungsrelevanten Kriterien betroffen.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes13,5 km
Staulänge im Bezugsfall6.8 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 6.8 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung