3 Teilprojekt 2

B 212 n Harmenhausen (L 875) - Lgr. NI/HB

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerB212-G21-NI-HB-T2-NI
BundeslandNiedersachsen
StraßeB 212 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge12,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 03.03.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
69,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

69,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
69,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
75,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B212neu schließt in Harmenhausen unmittelbar an die bereits planfestgestellte und in der baulichen Umsetzung befindenden B 212n - OU Berne an. Im weiteren Verlauf sind Verknüpfungen mit kreuzenden Landesstraßen vorzusehen, um die südliche Wesermarsch an das Bundesfernstraßennetz sowie das Oberzentrum Bremen anzubinden. Die bestehenden Siedlungsstrukturen sollen dabei möglichst entlastet werden. Das betrifft insbesondere die bandartige Bebauung entlang der L 875 und L 877. darüber hinaus stellen insbesondere die Landwirtschaft, der Hochwasserschutz und der europäische naturschutz (Natura 2000) wesentliche planungsrelevante Belange bei der Linienführung dar. Mit dem Anschluss der B 212neu an die A 281 inkl. Wesertunnel entsteht eine durchgehende und leistungsfähige Verkehrsache zwischen Nordenham und Bremen bzw. A 1/A 27, wodurch die Werft-/ Hafenstandorte infolge der besseren Vernetzung gestärkt werden. Insbesondere für die Region südliche Wesermarsch ergeben sich zudem verkehrsinfrastrukturelle Verbesserungen, die zu Verkehrsverlagerungen und neuen Zielbeziehungen auch auf der östlichen Weserseite führen werden und somit die wirtschaftliche Stärkung des gesamten Raumes positiv unterstützen.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B212-G21-NI-HB-T2-NI_Lageplan_01.pdf (4.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen und © Landesvermessungsamt Bremen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNiedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteOldenburg, Landkreis; Wesermarsch, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Cuxhaven - Stade II (29)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Eine Ausbauvariante im Bereich der bestehenden L 875 zwischen Harmenhausen und Deichhausen stellt keine Alternative dar, weil mit ihr keine erheblichen Naturschutzkonflikte vermieden werden können. Eine Ausbauvariante würde hier zu einem massiven Eingriff in die Bausubstanz der Straßendörfer führen. Das Ziel einer anbaufreien und leistungsfähigen Verbindung wäre aufgrund der zahlreichen Zufahrten nicht erreichbar, zudem müsste der landwirtschaftliche Verkehr über diese Bundesstraße geführt werden. Im Abschnitt/Bereich zwischen Harmenhausen und der Landesgrenze Bremen/Niedersachsen wurden vier (Trassen-)Varianten untersucht, die mit den beiden Bremer Varianten (Flächennutzungsplanänderungsverfahren in Bremen) kombiniert wurden.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Die Neubautrasse führt auf niedersächsischen Landesseite von der L 875 nördlich von Harmenhausen hauptsächlich über grabenreiches, leicht hügeliges Grünland und endet kurz nach der Überquerung des FFH-Gewässers "Ochtum" an der Landesgrenze zu Bremen. Es erfolgt eine Entschneidung mittels einer Brücke (65m). Gemäß einer FFH-Vorprüfung werden erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets ausgeschlossen. Die Ochtum stellt zudem eine BfN-Lebensraumachse (feucht) dar, die ebenfalls entschnitten wird. Im Bereich der Ochtum kommt es zu Eingriffen in ein ÜSG sowie in einen BfN-Großraum (Feuchtlebensraum). Zwei LSG und ein NSG werden zerschnitten.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad83,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 700 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 700 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 600 m (83% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Berne
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.