1 Gesamtprojekt

B 1 w Elze (B 3) - Hildesheim - Himmelsthür

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB1-G21-NI
BundeslandNiedersachsen
StraßeB 1
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte5
Länge13,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Planfeststellungsbeschluss ergangen am 28.02.2007
ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203011.000 Kfz/24h
im Planfall 203017.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
89,0--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

89,0
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
89,0--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
85,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)5,0
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Das Gesamtprojekt B 1 ist nach den RIN als Straße mit der Verbindungsfunktionsstufe II einzustufen. Es ist ein bedeutender Streckenzug der Verbindung zwischen dem Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen Hameln und dem Oberzentrum Hildesheim (A 7). Die alternative Route über die bereits heute überlastete A 2 und die hoch belastete A 7 ist deutlich länger und weist keine ausreichende Verbindungsqualität auf. Mit der Aufwertung des Streckenzuges B 1 wird die Verbindung deutlich verbessert. Ein weiteres wesentliches Ziel ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs zu verbessern. Daneben werden Verkehre aus den Ortsdurchfahrten auf die OU verlagert wodurch eine Steigerung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B1-G21-NI_Übersichtskarte_01.pdf (1.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNiedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHildesheim, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Hildesheim (48)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für einzelne Teilprojekte sind Alternativen geprüft worden.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall11.000Kfz/Tag
im Planfall17.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall10%
im Planfall14%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)22,97Mio. Pkw-km/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr11,19Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,08Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-1,01Mio. Pkw-h/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,15Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-1,43Mio. Personen-h/a
(90 % Fahrzweck Privat, 10 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,20Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-3,35Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,09Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,02Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,07Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,64Mio. l/a
Diesel-0,25Mio. l/a
Gas0,28Mio. l/a
Elektro0,48Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)8,72-7,281,44t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)115,30-8,11107,19t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)3.511,22-1.882,171.629,05t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)1,36-0,241,12t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,25-0,020,23t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,09-0,010,08t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
221,77Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-18,80Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB2,66955,381
Fahrzeugvorhaltekosten0,72114,957
Betriebsführungskosten (Personal)5,118106,182
Betriebsführungskosten (Betrieb)-3,170-65,758
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,211-4,379
Veränderung der VerkehrssicherheitNS1,59032,979
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ7,550156,630
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min2,86159,347
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,3767,791
Veränderung der impliziten NutzenNI2,94361,066
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,154-3,202
Veränderung der GeräuschbelastungNG-1,039-21,563
InnerortsNGi0,70514,627
AusserortsNGa-1,744-36,189
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,287-5,964
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,022-0,460
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,007-0,138
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,236-4,901
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,002-0,039
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,020-0,405
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA6-0,001-0,022
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,1202,496
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ3,97082,370
Gesamtnutzen17,526363,593

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten12,12-
Aus- und Neubaukosten73,64-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten85,7672,380

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens363,6 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten72,4 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)5,0

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen114 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)36 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-30,729

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Projekt verläuft in insgesamt 4 Neubauabschnitten (T1, T2,T3,T5) und einem Ausbauabschnitt (T4) von der B3 nördlich von Elze nach Hildesheim. Das Projekt beansprucht siedlungsnah Acker- und Grünland und quert die Gewässer Leine (in T2) sowie in Hildesheim die Innerste (T5). Die Querung eines ÜSG entlang der Leine wird mittels Brückenbauwerk entschärft. Das ÜSG entlang der Innerste wird in T5 teilweise mittels Brückenbauwerk überquert, teilweise in Dammlage durchfahren. In T5 wird im Bereich des Truppenübungsplatzes randlich ein NSG zerschnitten, ein fast lagegleiches FFH-Gebiet wird, da es etwas kleiner als das NSG ist, nur randlich berührt. Lt. Ländermeldung werden für das FFH-Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen erwartet. Durch die geplanten Kohärenzmaßnahmen ist eine Kompensation der Beeinträchtigungen möglich. Im Bereich des Truppenübungsplatzes liegen außerdem ein BfN-Kernraum (Feuchtlebensraum), ein BfN-Großraum (Wald-, Feucht-, und Trockenlebensraum), sowie ein BfN-Großsäugerlebensraum, die von T5 in Anspruch genommen werden. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch die Berührung von 2 LSG in T5. In T1, T2, T3 werden keine Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten berührt. Die hohen Beeinträchtigungen der o.g. Kriterien in Teilprojekt 5 führen insgesamt zu einer "hohen Umweltbetroffenheit" des Gesamtprojekts.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,70514,627
Neubelastung oder stärker betroffen 832Einw. - -
Entlastung 5.031 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-1,744-36,189
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 2.693,601 t/a -0,390 -8,103
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 1,439 t/a -0,022 -0,460
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 107,186 t/a -0,007 -0,138
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 1,119 t/a -0,002 -0,039
Feinstaub-Emissionen 0,230 t/a -0,020 -0,405
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,081 t/a -0,001 -0,022
Nutzensumme Umwelt-30,729

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 37,0 ha 2,36 ha/km hoch
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten hoch
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 1 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 3,7 ha 0,24 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 2,4 km 0,15 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 2,6 km 0,16 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 50,6 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,4 km 0,02 km/km hoch
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 1,3 ha 0,09 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad39,0%79,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 5.300 m700 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 4.200 m (79% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 2.100 m (39% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Hildesheim, Nordstemmen-Burgstemmen
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 700 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 600 m (79% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Nordstemmen-Burgstemmen
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.100 m (21% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 8: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 9: Legende zu Abbildung 8

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.