1 Gesamtprojekt

B 13 Weißenburg (B 2) - Ingolstadt

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB013-G060-BY
BundeslandBayern
StraßeB 13
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte3
Länge10,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
46,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

46,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
46,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
45,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 13 verbindet im betrachteten Bereich das Oberzentrum Ingolstadt mit den Mittelzentren Eichstätt und Weißenburg und ist von überregionaler Bedeutung. Zwischen der B 2 bei Weißenburg und Ingolstadt weist sie mehrere Ortsdurchfahrten auf, die Reisezeitverluste und starke Belastungen der Anwohner durch den Durchgangsverkehr hervorrufen. Insbesondere führt ein überdurchschnittlich hoher SV-Anteil auf der B 13 zu zusätzlichen Belastungen. Gemäß RIN ist sie der Verbindungsfunktionsstufe II und der Straßenkategorie LS II zuzuordnen, die damit eine Entwurfsklasse EKL 2 auf dem Gesamtabschnitt von Weißenburg bis Ingolstadt begründet. Aufgrund der geringeren Verkehrsnachfrage auf dem Teilabschnitt von Weißenburg bis Eichstätt wird der Planung die Entwurfsklasse 3 gem. RAL mit einem Regelquerschnitt RQ 11 zugrunde gelegt. Ziele des Projektes sind die Schaffung einer ortsdurchfahrtenfreien und leistungsfähigen Verbindung zwischen der B 2 bei Weißenburg und dem Oberzentrum Ingolstadt sowie die Entlastung der teils sehr stark belasteten drei Ortsdurchfahrten innerhalb dieses Streckenzuges vom Verkehr. Auch wird dadurch das bestehende Erreichbarkeitsdefizit des ländlichen Raumes an die A 9 entschärft. Des Weiteren sollen durch das Projekt die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität auf der B 13 verbessert und insgesamt die Reisezeit verringert werden.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteEichstätt, Landkreis; Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ingolstadt (217); Ansbach (241)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die B 13 ist zwischen Weißenburg und Ingolstadt eine der wenigen leistungfähigen Verbindungsachsen. Ein ortsdurchfahrtenfreier Ausbau der Bundesstraße ist aufgrund der Gegebenheiten des nachgeordneten Netzes und der allgemeinen Verkehrsentwicklung erforderlich. Ein Verzicht auf einen ortsdurchfahrtenfreien Ausbau der B 13 ("Nullvariante") würde die heute bereits bestehenden negativen Verhältnisse (Unfallsituation, Verkehrsqualität) weiter verschlechtern und ist damit nicht zielführend.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt verläuft über Acker- und Grünlandflächen. Dabei zerschneidet es eine Fläche mit FFH- und Vogelschutzgebiet, die nur teilweise untertunnelt wird (T3). Erhebliche Beeinträchtigungen werden als wahrscheinlich bewertet. Weiter südlich wird ein Gewässer im gleichen FFH-Gebiet überspannt (T3). Im Bereich des FFH- und Vogelschutzgebiets liegt zudem ein nationales Naturschutzgroßprojekt als Kernzone, ein Kernraum (Trockenlebensraum) und ein nationaler Lebensraumkorridor (Trockenlebensräume, BfN). Die Wirkzone reicht in einen weiteren Kernraum (Waldlebensräume) (T3). Zwei weitere FFH-Gebiete liegen in der Wirkzone des T2, die Straße wird aber von ihnen weiter abgerückt als die Bestandstrasse, so dass hier erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Das Projekt durchfährt außerdem Großräume (Trocken- Großsäuger-, und Feuchtlebensräume) (T1-T3). Weiterhin werden LSG- und Naturparkflächen durchfahren. Insgesamt hat das Projekt wegen der Vielzahl an Betroffenheiten ein hohes Konfliktpotenzial.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad75,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.100 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.100 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 900 m (75% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Eichstätt
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 3: Legende zu Abbildung 2

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.