1 Gesamtprojekt

B 11 Verlegung bei Schweinhütt

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB011-G020-BY
BundeslandBayern
StraßeB 11
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,6 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf Sichtvermerk am 11.09.2012
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 20305.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
10,0--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

10,0
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
10,0--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
9,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)2,1
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Das Projekt trägt zur leistungsfähigen Anbindung des deutsch-tschechischen Grenzraums und des Nationalparks Bayerischer Wald an die A 3 bzw. A 92 bei.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 11 stellt die nördliche Verlängerung der BAB A 92 in den Bayerischen Wald dar und führt zum Grenzübergang Bayerisch Eisenstein. Fortsetzung auf tschechischem Gebiet nach Pilsen und Prag (Europastraße E 53). Projektziele: Minderung des Erreichbarkeitsdefizits für den deutsch-tschechischen Grenzraum zum Oberzentrum Deggendorf und zur A 3 bzw. zur A 92 sowie Minderung des Erreichbarkeitsdefizits zum Oberzentrum Pilsen und zum tschechischen Autobahnnetz. Weiterer Lückenschluss auf der B 11 zwischen Deggendorf und Bayerisch Eisenstein (Schließung von Ausbaulücken). Verbesserung der Streckencharakteristik durch: - Entschärfung bzw. Umgehung von Zwangspunkten und Engpässen (Durchfahrt von Schweinhütt ähnelt durch Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbote und Erschließungsfunktion für die Bebauung dem Charakter einer Ortsdurchfahrt), - Optimierung der Linienführung, - Weitgehende Beseitigung plangleicher Einmündungen durch den Bau planfreier Anschlussstellen (hier 2 Halbanschlüsse). - Bau eines parallelen öFW-Netzes, um mittelfristig eine Widmungsbeschränkung als Kraftfahrstraße zu ermöglichen. Der realisierte dreistreifige Ausbau Regen - Schweinhütt endet in einem zu kleinen Bestandsradius und soll durch die Verlegung entschärft werden. Entlastung von Schweinhütt vom Durchgangsverkehr. Verbesserung der Anbindung des touristisch bedeutsamen Nationalparks Bayerischer Wald.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B011-G020-BY_2013_12_11_Lageplan.pdf (5.1MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteRegen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Straubing (231)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Eine Alternativenprüfung wurde durchgeführt und beinhaltet 5 Varianten plus die Nullvariante. Ergebnis: Unter Abwägung aller Schutzgüter - zu denen auch der Mensch zu zählen ist - ist der gewählten Plantrasse der Vorzug zu gewähren. Durch das Abrücken nach Norden von der Ortschaft Schweinhütt sind die Belastungen aus Emissionen und Immissionen deutlich geringer als bei einem Bestandsaubau. Selbst wenn ein Anrecht auf aktive Lärmschutzmaßnahmen bei der Ausbauvariante bestehen würde, könnte man diese nicht durchgängig errichten, da aufgrund der beengten Verhältnisse die bestehenden Zufahrten erhalten bleiben. (Aussparung im Bereich der Zufahrten incl. der freizuhaltenden Sichtfelder.) Eine zusätzliche Trennung der Ortsteile ist hier ferner die Folge, da Querungsmöglichkeiten weiter reduziert werden, und Querungsbauwerke aus Platzgründen ausscheiden. Durch die Plantrasse hingegen sind die Ortsteile von Schweinhütt nur durch die bestehende B 11, welche dann Gemeindeverbindungsfunktion besitzt und somit nur eine sehr geringe Verkehrsbelastung aufweist, getrennt. Das Überqueren der Fahrbahn ist somit innerörtlichen Verhältnissen gleichzusetzen.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall5.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall10%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)0,17Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,08Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,04Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,06Mio. Personen-h/a
(90 % Fahrzweck Privat, 10 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,00Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,00Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,00Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,00Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin-0,00Mio. l/a
Diesel-0,01Mio. l/a
Gas0,00Mio. l/a
Elektro0,00Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,00-0,07-0,07t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)0,36-0,040,31t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)-10,26-15,12-25,38t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,00-0,000,00t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,000,000,00t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,000,000,00t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
2,36Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen0,06Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB0,2285,306
Fahrzeugvorhaltekosten0,0310,720
Betriebsführungskosten (Personal)0,2155,005
Betriebsführungskosten (Betrieb)-0,018-0,419
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,026-0,599
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,1363,160
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ0,3117,241
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0130,306
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,0130,303
Veränderung der impliziten NutzenNI0,0150,349
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,030-0,709
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0300,691
InnerortsNGi0,0300,697
AusserortsNGa0,000-0,006
Veränderung der AbgasbelastungenNA0,0050,123
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0010,024
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,0000,000
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA30,0040,086
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,0000,000
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0010,014
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,0000,000
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,000-0,009
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0370,851
Gesamtnutzen0,71716,713

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten1,28-
Aus- und Neubaukosten7,87-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten9,167,893

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens16,7 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten7,9 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)2,1

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen96 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)41 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]0,105

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt umfährt Schweinhütt und den Hohenstein und quert einen Teil des Bayrischen Walds. Am Bauende ist eine nationale Lebensraumachse für Waldlebensräume im Bestand betroffen. Das Land plant einen Ausgleich im anschließenden Bauabschnitt. Seine Wirkzone reicht in ein Gewässer begleitendes FFH-Gebiet und einen Kernraum im Norden. Hier wurde laut Angaben des Landes eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, erhebliche Beeinträchtigungen können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die betroffenen Flächen sind zudem ein Großraum (Großsäuger- und Feuchtlebensräume) und als LSG ausgewiesen. Am Bauanfang wird im Bestand ein prioritärer Wiedervernetzungsabschnitt gequert.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0300,697
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 441 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm0,000-0,006
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 184,457 t/a -0,026 -0,623
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,068 t/a 0,001 0,024
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 0,313 t/a 0,000 0,000
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,001 t/a 0,000 0,000
Feinstaub-Emissionen 0,002 t/a 0,001 0,014
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,000 t/a 0,000 0,000
Nutzensumme Umwelt0,105

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,1 ha 0,03 ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten gering
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,02 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 2,1 km 0,97 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 2,1 km 0,97 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 9,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 15,4 ha 7,17 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant X
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit laut Ländermeldung werden im östlich anschließenden Bauabschnitt (welcher nicht im BVWP enthalten ist, und als Pauschalmaßnahme vorgesehen ist) durchgeführt.
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.