1 Gesamtprojekt

A 560 AD Sankt Augustin/West (A59) - AS Sankt Augustin

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerA560-G10-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 560
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte2
Länge4,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 06.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203082.000 Kfz/24h
im Planfall 203085.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
69,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

48,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
21,1--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
48,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
46,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)2,5
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der heutige 4-streifige Querschnitt ist nach einer projektbezogenen Verkehrsuntersuchung (Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Ausbauplanung der BAB 59 zwischen der AS Flughafen und dem AD Bonn-Nordost) für das Jahr 2025 nicht mehr ausreichend leistungsfähig (Qualitätsstufe F nach HBS). Schon heute kommt es zu häufigen Stausituationen. Die Verkehrsbelastung ergibt einen DTV-W-Wert von 95.200 Kfz/24h mit einem LKW- Anteil von 8%. Die stärkste MSV-W-Belastung pro Fahrtrichtung liegt aber auf Grund der starken Pendlerströme bei 5.060 Kfz/h. Zwischen der AS Siegburg und dem AD Sankt Augustin/West (FR Bonn) ist die Standspur dauerhaft für den Verkehr freigegeben. In FR Altenkirchen ist eine Standstreifenfreigabe in Planung. Ein Ausbau trägt darum durch Anordnung von vollwertigen Standspuren auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A560_G10_NW.pdf (209.3KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteRhein-Sieg-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Oberbergischer Kreis (099)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Zu einem Ausbau des nicht mehr leistungsfähigen Verkehrsweges gibt es keine Alternativen. Da auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der Region keine generelle Abnahme der Verkehre zu erwarten ist und die bestehenden Verkehre sowie die Prognose 2025 einen Ausbau dringend erforderlich macht, stellt somit auch die Nullvariante keine Alternative dar. Der Ausbau der A 560 zwischen dem AD Sankt Augustin/West und der AS Sankt Augustin ist somit alternativlos und dringend erforderlich.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall82.000Kfz/Tag
im Planfall85.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall9%
im Planfall9%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)3,08Mio. Pkw-km/a
(92 % Fahrzweck Privat, 8 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,15Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,44Mio. Pkw-h/a
(92 % Fahrzweck Privat, 8 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,63Mio. Personen-h/a
(94 % Fahrzweck Privat, 6 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,14Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,01Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,01Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,01Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,20Mio. l/a
Diesel0,18Mio. l/a
Gas0,08Mio. l/a
Elektro0,06Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)2,64-1,101,54t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)37,54-1,0036,54t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)1.076,56109,351.185,90t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,32-0,030,29t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,08-0,000,07t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,010,000,02t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-1,86Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB0,52810,974
Fahrzeugvorhaltekosten0,1242,582
Betriebsführungskosten (Personal)1,24025,775
Betriebsführungskosten (Betrieb)-0,836-17,383
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,026-0,539
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,73815,334
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ3,80979,195
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,57111,863
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,0440,924
Veränderung der impliziten NutzenNI-0,025-0,520
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,118-2,454
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0000,000
InnerortsNGi0,0000,000
AusserortsNGa0,0000,000
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,207-4,294
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,024-0,494
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,002-0,047
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,172-3,575
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,000-0,010
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,008-0,163
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,004
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0120,248
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen4,75598,866

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten7,11-
Aus- und Neubaukosten39,70-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten46,8140,037

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens98,9 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten40,0 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)2,5

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen146 Monate
Dauer der Bauphase56 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)36 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-6,748

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Ausbauprojekt im nordöstlichen Stadtgebiet von Bonn. Trassierung rückt bis zu einer Entfernung von ca. 70 m an ein Fließgewässer (Sieg) heran. Teilbereich des Gewässers und der Aue sind als FFH-Gebiete ausgewiesen. Aufgrund der Lage beider FFH-Gebiete innerhalb der Wirkzone des Vorhabens, können erhebliche Beeinträchtigungen durch indirekte Vorhabenwirkungen nicht ausgeschlossen werden.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0000,000
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 0 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-3,7 Tsd. qm0,0000,000
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 1.999,798 t/a -0,290 -6,029
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 1,542 t/a -0,024 -0,494
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 36,542 t/a -0,002 -0,047
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,290 t/a 0,000 -0,010
Feinstaub-Emissionen 0,074 t/a -0,008 -0,163
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,015 t/a 0,000 -0,004
Nutzensumme Umwelt-6,748

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung - ha - ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 2 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) - ha - ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) - km - km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) - km - km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren - Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 5,9 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten - km - km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten - km - km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) - ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes - ha - ha/km gering

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes4,0 km
Staulänge im Bezugsfall3.7 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 3.7 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung