1 Gesamtprojekt

A 52 AK Essen-N - AK Essen/Gladbeck

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerA52-G60-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 52
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte2
Länge5,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt am 16.12.2008
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
137,9--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

103,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,5
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,5
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
34,3--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
103,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
96,4--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Im Bereich der Städte Gladbeck, Bottrop und Essen übernimmt die Bundesstraße B 224 die Funktion einer wichtigen regionalen, überörtlichen Nord-Süd-Verbindung. Die Verknüpfungen mit den Autobahnen A 42 am Kreuz Essen-Nord, der A 2 an der Anschlussstelle Essen-Gladbeck und der Übergang der B 224 in die A 52 im Osten Gladbecks, zeigt, dass die Bundesstraße auch eine wichtige überregionale Verkehrsverbindung darstellt. Der derzeitige Ausbauzustand der B 224, der eine Vielzahl plangleicher Kreuzungen und Einmündungen aufweist, wird der heutigen Verkehrsbedeutung nicht mehr gerecht. Dementsprechend ist der Ausbau zu einer Autobahn (A 52) vorgesehen, wobei der Trassenverlauf der B 224 beibehalten wird. Die heutige Verknüpfung der B 224 mit der A 2 wird durch ein leistungsfähiges Autobahndreieck ersetzt.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A52_G60_NW.pdf (425.0KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteEssen, Stadt; Bottrop, Stadt; Recklinghausen, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Essen III (120); Borken II (126)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Verlauf der vorbereitenden Planung wurde für den ganzen Bedarfplanabschnitt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) durchgeführt.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauvorhaben mit einem Teilabschnitt als Neubaustrecke (T1) liegt im städtischen Raum von Bottrop. Umweltbetroffenheiten hinsichtlich der betrachteten Kriterien ergeben sich bei Teilprojekt 1 in Bezug auf ein LSG sowie ein randlich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens liegendes NSG.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.