2 Teilprojekt 1

A 5 AS Offenburg - AS Riegel

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA5-G80-BW-T1-BW
BundeslandBaden-Württemberg
StraßeA 5
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge37,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 15.07.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
345,4--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

112,9
davon
Länder0,8
Kommunen0,2
Deutsche Bahn0,0
Sonstige1,2
Summe Dritter2,2
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
232,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
110,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
107,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Abschnitt ist Bestandteil des TEN-Netzes. Die Verkehrszählungen aus dem Jahr 2010 weisen Werte bis zu DTV = 57.100 und DTV(SV) = 7.659 auf. Die Prognosebelastung beträgt für das Jahr 2025 bis zu DTV = 75.000 und DTV(SV) = 13.730. Lt. aktueller Engpassanalyse des BMVBS (10.2012) besteht auf diesem Abschnitt eine häufige kapazitätsabhängige Stauwahrscheinlichkeit. Bei der Mehrzahl der vorhandenen Anschlussstellen ist die Verkehrssicherheit nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben (Überstauung der Abbiegespuren). Der 6-streifige Ausbau knüpft an an den bereits fertiggestellten 6-streifigen Ausbau nördlich (A-Modell) an.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_A5-G80-BW-T1-BW_Uebersichtslageplan_01_27-04-2016.pdf (9.5MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19
LPL_4_1_A5-G80-BW-T1-BW_Uebersichtslageplan_03_27-04-2016.pdf (7.9MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19
LPL_1_1_A5-G80-BW-T1-BW_Uebersichtskarte_01 - Neu_27-04-2016.pdf (5.2MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19
LPL_5_1_A5-G80-BW-T1-BW_Uebersichtslageplan_04_27-04-2016.pdf (6.7MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19
LPL_3_1_A5-G80-BW-T1-BW_Uebersichtslageplan_02_27-04-2016.pdf (8.3MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBaden-Württemberg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteEmmendingen, Landkreis; Ortenaukreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Emmendingen - Lahr (283); Offenburg (284)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Überwiegend wird der Ausbau einseitig erfolgen. Örtlich ergeben sich diverse Anpassungen (lokal ggf. kleinere Achsverschiebungen oder beidseitiger Ausbau). Grundsätzliche Alternativen existieren nicht.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt verläuft östlich des Rheintals von Offenburg nach Riegel durch Wiesen, Ackerflächen und Wald und quert dabei mehrere kleine Fließgewässer sowie die Elz. Die Trasse führt siedlungsnah an mehreren Ortschaften vorbei. Im Trassenverlauf werden 2 FFH- sowie 2 SPA-Gebiete berührt bzw. gequert, so daß erhebliche Beeinträchtigungen trotz der Vorbelastung jeweils nicht ausgeschlossen werden können. Im Wirkraum der Trasse liegt ein weiteres SPA-Gebiet, für das erhebliche Beeinträchtigungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte werden durch den Bau von 2 Grünbrücken bei Lahr und Kenzingen in der Planung berücksichtigt und entschärft.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.