7 Teilprojekt 6

A 39 Wittingen (B 244) - Ehra (L 289)

7.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

7.2 Grunddaten

ProjektnummerA39-G10-NI-T6-NI
BundeslandNiedersachsen
StraßeA 39
Straße 2 39
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge18,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 27.08.2007
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
145,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

145,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
145,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
995,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die A 39 ist mit dem 5. FStrAbÄnaG vom 04.10.2004 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Neubau der A 39 werden die Standortqualitäten der bisher benachteiligten Regionen des Uelzener Beckens, der Randbereiche der Lüneburger Heide, des Wendlandes und der Altmark erheblich verbessert. Die A 39 schafft eine optimale Verbindung zwischen den Räumen Wolfsburg/Gifhorn/Braunschweig und Lüneburg/Hamburg. Sie schafft im großräumigen Maßstab eine zusätzliche Verbindung der Wirtschaftsräume in Süd- und Ost-Deutschland mit der Nordsee, sowie nach Skandinavien. Wesentliches verkehrliches Ziel ist es dabei, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs zu verbessern. Daneben werden Verkehre im nachgeordneten Netz zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf die Autobahn verlagert, womit infolge der deutlich geringeren Unfallraten von Autobahnen gegenüber 2- oder 3-streifigen Landstraßen eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit für den fahrenden Verkehr erreicht wird. Gleichzeitig steigt die Verkehrssicherheit in den entlasteten Ortslagen.

7.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A39-G10-NI-T6-NI_Lageplan_01.pdf (6.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen
LPL_2_1_A39-G10-NI-T6-NI_Übersichtskarte_01.PDF (3.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNiedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteGifhorn, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Gifhorn - Peine (45)

7.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für die geplante A39 Lüneburg - Wolfsburg liegt ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren vor, welches die Grundlage für das nachfolgende Linienbestimmungsverfahren nach § 16 (1) FStrG diente. Mit Erlass vom 31.10.2008 wurde die Linie vom BMVBS bestimmt.

7.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

7.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

7.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

7.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Der geplante Neubauabschnitt quert am Planungsbeginn Ackerflächen sowie Grünland und führt anschließend durch das Waldgebiet "Malloh" bzw. "Bickelsteiner Heide", mit Trassenlage zwischen dem Truppenübungsplatz Ehra-Lessien und einem Automobil-Versuchsgelände. Das Vorhaben schneidet einen national bedeutsamen Großsäugerkorridor südl. der Automobil-Teststrecke und quert einen Großsäugerfunktionsraum, zum Erhalt der Durchgängigkeit sind zwei Grünbrücken vorgesehen. Die Trasse passiert östlich von Knesebeck ein NSG, das von einem BfN-Kernraum (Wald- und Feuchtlebensräume) überlagert wird, sowie einen weiteren BfN-Kernraum (Trockenlebensräume) mit Überlagerung eines BfN-Großraumes (Trockenlebensräume) im südwestlichen Anschluss des Automobil-Testgeländes. Durch das Projekt erfolgt die Zerschneidung und der Verlust eines UZVR.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

7.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

7.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

7.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.