3 Teilprojekt 2

A 3 AK Langenfeld - AK Hilden

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA3-G20-NW-T2-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 3
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge8,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 8 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 09.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
59,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

41,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
17,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
41,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
40,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Die Verkehrsbelastung wird gemäß Straßenverkehrsprognose des BMVBS 2025 auf bis zu 130.000 Kfz/24h ansteigen. In der Engpassanalyse des Bundes gibt es hier eine häufige Stauwahrscheinlichkeit. Diese wurde in der Analyse in dunkelblau dargestellt (Stauwahrscheinlichkeit über 300 Stunden im Jahr). Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A3-G20-NW-T2-NW_ÜPL.pdf (6.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteMettmann, Kreis; Solingen, Stadt
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Düsseldorf I (106); Mettmann I (104)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Da es sich um einen Ausbau einer sechsstreifigen Autobahn handelt, sind lediglich asymmetrische Ausbaualternativen (West/Ost) im Vergleich zum symmetrischen Ausbau zu betrachten. Aus der möglichen Beanspruchung der Naturschutzvorrangflächen lässt sich eine Vorzugsalternative (West) ableiten, da ein FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet randlich tangiert wird. In diesem Bereich befindet sich jedocg beidseitig ein bewirtschaftete Rastanlage (Ohligser Heide). Die im Zuge eines asymmetrischen Ausbau vollständig umgebaut werden müsste. Der asymmetrische Ausbau West könnte darüber hinaus zur Beeinträchtigung eines angrenzenden Friedhofes führen.Es wird davon ausgegangen, dass mit entsprechenden Maßnahmen trotz Flächeninanspruchnahme eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes auch beim symmetrischen Ausbau ausgeschlossen werden können. Die entsprechenden Maßnahmen sind in den Kosten berücksichtigt. Bei der Betrachtung der umweltfachlichen Gegebenheiten wird ein symmetrischer Ausbau betrachtet.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Ausbauprojekt mit Querungen von Waldbereichen in ebenem bis welligem Gelände mit zwei FFH-Gebieten. Beide FFH-Gebiete werden gemäß den Angaben im Angaben des Landes nicht überlagert, befinden sich jedoch innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Erhebliche Beeinträchtigungen beider FFH-Gebiete können nicht ausgeschlossen werden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes8,7 km
Staulänge im Bezugsfall9.6 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 9.6 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung