1 Gesamtprojekt

ABS Stuttgart - Singen - Grenze D/CH (Gäubahn)

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

Projektnummer2-040-V01
MaßnahmetitelABS Stuttgart - Singen - Grenze D/CH (Gäubahn)
TeilmaßnahmenAusbau Stuttgart - Singen - Gottmadingen
MaßnahmenbeschreibungGeschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen, 2-gleisiger Ausbau Horb – Neckarhausen, Ausbau Nordkopf Oberndorf, 2-gleisiger Ausbau Rottweil – Neufra, 2-gleisiger Ausbau Spaichingen – Rietheim – Wurmlingen, Neubau Umfahrungskurve Singen mit Anpassung des Haltepunkts Singen Landesgartenschau, Vmax = 80 km/h, Blockverdichtung Singen – Gottmadingen, Durchgängige Herstellung des Profil P/C 410
Länge36,00 km

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile (netto ohne Mehrwertsteuer)[Mio. €]
Ausbau-/Neubaukosten
(Baukosten ohne Ersatzanteile, ohne Planungskosten)
317,3
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten176,9
Gesamte Planungskosten für Aus-/Neubau57,1
Noch zu tätigende Planungskosten für Aus-/Neubau57,1
Gesamte Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Gesamtprojektkosten, ggf. mit Ersatzanteilen, inkl. der gesamten Planungskosten)
551,3
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Gesamtprojektkosten, ggf. mit Ersatzanteilen, inkl. noch zu tätigende Planungskosten)
551,3
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Aus- und Neubaukosten, inkl. noch zu tätigender Planungskosten für Aus-/Neubau)
374,4
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten, Preisstand 20121)
(Aus- und Neubaukosten, inkl. noch zu tätigender Planungskosten für Aus-/Neubau)
356,0

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)2,7
Umweltbetroffenheit (Modul B)-
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)-
Engpassbeseitigung / starke Engpassminderungnein
Fahrzeitverkürzungen [in Minuten]11

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

hohes NKV, keine hohe Umweltbetroffenheit, Transportkostensenkung, Fahrzeitverkürzung, , TEN-Kernnetzkorridor

Projektbegründung/Notwendigkeit des Projektes

Zur Verkürzung der Fahrzeiten im Schienenpersonenfernverkehr zwischen Stuttgart, Singen und Zürich sowie der Erweiterung der Streckenkapazität für Personen- und Güterverkehre sind in Anlehnung an das vom Land Baden-Württemberg vorgestellte "Gutachten zu Fahrzeitverkürzungen auf dem internationalen Korridor Stuttgart - Zürich" geschwindigkeitserhöhende Maßnahmen zwischen Böblingen und Tuttlingen und darüber hinaus zweigleisige Ausbauten in den Abschnitten Horb - Neckarhausen, Rottweil - Neufra und Spaichingen - Rietheim - Wurmlingen sowie Ausbauten im Nordkopf des Bahnhofs Oberndorf (Neckar) vorgesehen. Beim Güterverkehr zwischen Stuttgart und Zürich führt eine neue 1-gleisige Verbindungskurve zum Entfall des derzeit notwendigen Fahrtrichtungswechsels in Singen. Zwischen Singen und Gottmadingen kommt es zu einer Blockverdichtung. Zusätzlich zu den im Landesgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des SPFV wird beim Planfall 2-040-V01 die durchgängige Herstellung des Profils P/C 410 durch Aufweitung von 6 profileingeschränkten Tunneln zwischen Horb und Rottweil bzw. Hattingen und Engen unterstellt, um die Strecke für Güterzüge im Kombinierten Verkehr mit Profilen größer P/C 390 befahrbar zu machen.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBW
Betroffene Kreise / kreisfreie StädteBöblingen, Landkreis; Freudenstadt, Landkreis; Rottweil, Landkreis; Tuttlingen, Landkreis; Konstanz, Landkreis; Tübingen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Böblingen (260); Calw (280); Rottweil - Tuttlingen (285); Konstanz (287); Tübingen (290)

1.4 Alternativenprüfung

keine

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

PV/GV
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Abb. 2: Bedienungsangebote des SPV im Bezugsfall

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Abb. 3: Verkehrsbelastungen des SPV im Bezugsfall 2030 (Reisende/Jahr)

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Verkehrsbelastung in SGV-Zügen/Tag – Bezugsfall 2030
Abb. 4: Verkehrsbelastungen des SGV im Bezugsfall 2030 (Züge/Tag)

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Abb. 5: Bedienungsangebote des SPV im Planfall

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Abb. 6: Verkehrsbelastungen des SPV im Planfall 2030 (Reisende/Jahr)

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Verkehrsbelastung in SGV-Zügen/Tag – Planfall 2-040-V01
Abb. 7: Verkehrsbelastungen des SGV im Planfall 2030 (Züge/Tag)

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Abb. 8: Differenz-Belastungen des SPV zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 (Reisende/Jahr)

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Differenzbelastung in SGV-Zügen/Tag zwischen Planfall 2-040-V01 und Bezugsfall 2030
Abb. 9: Differenz-Belastungen des SGV zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 (Züge/Tag)

Engpassauflösung im Maßnahmenbereich

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Auslastung - Bezugsfall 2030
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Auslastung - Planfall 2-040-V01
Abb. 10: Engpassbeseitigung – Durchschnittliche Streckenauslastung im Bezugs- und Planfall im Maßnahmenbereich in %

Verminderung der Überlastung im Schienennetz

Anzahl Kilometer Schiene mit einer Überlastung
(Auslastung > 110%) im deutschen Schienennetz
Bezugsfall 2030Planfall 2030
ZeitscheibeKilometer Schienenstrecke
(Anteil am Gesamtnetz)
Kilometer Schienenstrecke
(Anteil am Gesamtnetz)
06-09 Uhr3.236 km (8,3%)3.261 km (8,3%)
09-16 Uhr1.994 km (5,1%)1.977 km (5,1%)
16-19 Uhr2.560 km (6,5%)2.615 km (6,7%)
19-22 Uhr1.962 km (5,0%)2.036 km (5,2%)
22-06 Uhr530 km (1,4%)542 km (1,4%)
Gesamter Tag764 km (2,0%)783 km (2,0%)

Verminderung von außerplanmäßigen Wartezeiten im deutschen Schienennetz

Entwicklung von außerplanmäßigen Wartezeiten (vergleichbar mit Stauwartezeiten) im deutschen Netz
Bezugsfall 2030119.384 Zug-h/a
Planfall 2030119.994 Zug-h/a
Änderung610 Zug-h/a (0,5% des Bezugsfalls)

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es durch Realisierung des Projektes im Planfall zu höheren Kapazitäten und damit zu Mehrverkehr kommt (z.B. durch Verkehrsverlagerungen auf die Schiene). Die Pünktlichkeit würde ohne diesen Mehrverkehr stärker steigen.


Veränderung der Zuverlässigkeit
Pünktlichkeit aller Güterzüge im Bezugsfall95%
Veränderung der Pünktlichkeit aller Güterzüge (Planfall-Bezugsfall)0,00%-Punkte
Veränderung der absoluten Anzahl pünktlicher Güterzüge (Planfall - Bezugsfall)879Züge/a
Veränderung des Verspätungsumfanges aller verspäteteten Züge (Planfall - Bezugsfall)0Zug-h/a
Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner
Neubelastung oder stärker betroffen2) s. 1.10Einwohner
Entlastung2) s. 1.10Einwohner

Ausgewählte Fahrzeitverkürzung im Maßnahmenbereich

Stuttgart Hbf Zürich HB 11 min (SPFV)

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Auswirkungen des Projektes auf den Personenverkehr
Aufkommensänderungen, davon aus
Verlagerungen vom Pkw auf den Schienenpersonenverkehr132Tsd. Personenfahrten/a
Verlagerungen vom Schienenpersonenverkehr auf den Pkw28Tsd. Personenfahrten/a
Verlagerungen vom Luftverkehr auf den Schienenpersonenverkehr6Tsd. Personenfahrten/a
induziertem Verkehr im Schienenpersonenverkehr8Tsd. Personenfahrten/a
Veränderung der Pkw-Betriebsleistungen (Planfall - Bezugsfall)-16.005Tsd. Pkw-km/a
Veränderung der Betriebsleistungen des Schienenpersonenverkehrs (Planfall - Bezugsfall)-9Tsd. Zug-km/a
Veränderung der Zugeinsatzzeiten des Schienenpersonenverkehrs (Planfall - Bezugsfall)-1Tsd. Zug-h/a
Veränderung der Verkehrsleistungen des Schienenpersonenverkehrs (Planfall - Bezugsfall), davon aus
verbleibendem Verkehr im Schienenpersonenverkehr-2.164Tsd. Personen-km/a
verlagertem Verkehr vom Pkw auf den Schienenpersonenverkehr30.664Tsd. Personen-km/a
verlagertem Verkehr vom SPV auf den Pkw3.266Tsd. Personen-km/a
verlagertem Verkehr vom Luftverkehr auf den Schienenpersonenverkehr3.046Tsd. Personen-km/a
induziertem Verkehr im Schienenpersonenverkehr2.132Tsd. Personen-km/a
Veränderung der Reisezeiten (Planfall - Bezugsfall), davon aus
verbleibendem Verkehr im Schienenpersonenverkehr-206Tsd. Personen-h/a
verlagertem Verkehr vom Pkw auf den Schienenpersonenverkehr30Tsd. Personen-h/a
verlagertem Verkehr vom SPV auf den Pkw-24Tsd. Personen-h/a
verlagertem Verkehr vom Luftverkehr auf den Schienenpersonenverkehr12Tsd. Personen-h/a
induziertem Verkehr im Schienenpersonenverkehr30Tsd. Personen-h/a

Auswirkungen des Projektes auf den Güterverkehr
Aufkommensänderungen, davon aus
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr561Tsd. t/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr0Tsd. t/a
Veränderung der Lkw-Betriebsleistungen (Planfall - Bezugsfall)-40.717Tsd. Lkw-km/a
Veränderung der Lkw-Fahrten (Planfall - Bezugsfall)-29Lkw-Fahrten/a
Veränderung der Betriebsleistungen des Schienengüterverkehrs (Planfall - Bezugsfall)1.301Tsd. Zug-km/a
Veränderung der Zugeinsatzzeiten des Schienengüterverkehrs (Planfall - Bezugsfall)29Tsd. Zug-h/a
Veränderung der Transportleistungen des Schienengüterverkehrs, davon aus
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr801.548Tsd. tkm/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr0Tsd. tkm/a
Veränderung der Transportzeiten der Ladung (Planfall - Bezugsfall), davon aus
verbleibendem Verkehr337Tsd. t-h/a
Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr-665Tsd. t-h/a
Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr0Tsd. t-h/a

Veränderung der Abgasemissionen (Summe Personen- und Güterverkehr über alle Verkehrsmittel, Planfall - Bezugsfall)
Stickoxid (NOx)-3t/a
Kohlenmonoxid (CO)-22t/a
Kohlendioxid (CO2)-23.657t/a
Kohlenwasserstoff (HC)14t/a
Feinstaub (PM)0t/a
Schwefeldioxid (SO2)3t/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Nutzen

Nutzenkomponenten des PersonenverkehrsJährliche
Nutzen
[T€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB
Pkw3.82682,5
Schienenpersonenverkehr 51111,0
Luftverkehr2886,2
Veränderung der AbgasbelastungenNA
Pkw3367,2
Schienenpersonenverkehr 190,4
Luftverkehr850,4
Veränderung der VerkehrssicherheitNS
Pkw54411,7
Schienenpersonenverkehr 30,1
Veränderung der ReisezeitNRZ
aus verbleibendem Verkehr3.60077,6
aus induziertem Verkehr -564-12,2
aus Verlagerungen zwischen Pkw und Schienenpersonenverkehr-2.798-60,3
aus Verlagerungen zwischen Luft- und Schienenpersonenverkehr-390-8,4
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen (< 2 min)-68-1,5
Veränderung der impliziten NutzenNI
aus induziertem Verkehr 80817,4
aus Verlagerungen zwischen Pkw und Schienenpersonenverkehr4.11888,8
aus Verlagerungen zwischen Luft- und Schienenpersonenverkehr2425,2
Summe Nutzen Personenverkehr10.629229,2

Nutzenkomponenten des GüterverkehrsJährliche
Nutzen
[T€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB
Lkw35.578767,2
Schienengüterverkehr-10.489-226,2
Binnenschiff00,0
Veränderung der AbgasbelastungenNA
Lkw4.60199,2
Schienengüterverkehr-1.623-35,0
Binnenschiff00,0
Veränderung der VerkehrssicherheitNS
Lkw1.38429,9
Schienengüterverkehr-459-9,9
Binnenschiff00,0
Veränderung der Transportzeit der LadungNTZ
aus verbleibendem Verkehr1543,3
aus Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr1603,4
aus Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr00,0
Veränderung der impliziten NutzenNI
aus Verlagerungen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr-1.051-22,7
aus Verlagerungen vom Binnenschiff auf den Schienengüterverkehr00,0
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ
aus verbleibendem Verkehr2776,0
Summe Nutzen Güterverkehr28.533615,3

Sonstige NutzenkomponentenJährliche
Nutzen
[T€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-1.292-27,9
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-72-1,5
Veränderung der GeräuschbelastungenNG
innerorts2) s. 1.102) s. 1.10
außerorts2) s. 1.102) s. 1.10
 
Summe Nutzen Personenverkehr10.629229,2
Summe Nutzen Güterverkehr 28.533615,3
Summe Nutzen37.798815,1

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Noch offene Planungskosten für Aus- und Neubau54,3-
Aus- und Neubaukosten301,7-
Summe bewertungsrelevante Investitionskosten356,0297,4

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen815,1 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten297,4 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)2,7

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen7 Jahre
Dauer der Bauphase3 Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)33 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]72,10

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Tsd. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--2) s. 1.100,000
Neubelastung oder stärker betroffen2) s. 1.10Einw.--
Entlastung2) s. 1.10Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)2) s. 1.10qm2) s. 1.100,000
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)-23.657t/a3.38973,100
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)-3t/a420,900
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-22t/a10,000
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)14t/a-22-0,500
Feinstaub-Emissionen0t/a10,000
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)3t/a-36-0,800
Nutzensumme Umwelt72,10

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Eine raumordnerische Analyse wurde nicht durchgeführt.

1.10 Ergänzende Betrachtungen

Im Zuge der Planungen zum Deutschlandtakt wurde das Konzept auf der Gäubahn weiterentwickelt. Das neue Konzept unterstellt hierbei konventionelle Technik statt wie bisher Neigetechnik und wurde volkswirtschaftlich nach der geltenden Methodik der Bundesverkehrswegeplanung bewertet und optimiert. Der neue Planfall ersetzt den ursprünglich auf Basis von Neigetechnik bewerteten Planfall 2-040-V01 vollständig und ist damit Grundlage für die weiteren Planungen. Der neue Planfall kann hier abgerufen werden: PD_Planfall040b_PRINS.

2) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 stand die detaillierte Ausgestaltung dieses Projekts noch nicht fest. Daher wurde diesem Schienenwegeprojekt eine durchschnittliche Lärm-Betroffenheit zu Grunde gelegt: Basis hierfür waren alle Projekte, für die bis zur Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 eine individuelle Lärmbewertung vorgenommen werden konnte. Eine projektspezifische Untersuchung der Lärmwirkungen und ggf. gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erforderlicher Maßnahmen findet im weiteren Planungsprozess statt. Im Rahmen des gemäß § 18 AEG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens ist zu prüfen, ob in den Planungen des Planungsträgers die gesetzlichen Bestimmungen u.a. im Hinblick auf Umweltauswirkungen im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden.