7 Teilprojekt 6

B 55 OU Meschede

7.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

7.2 Grunddaten

ProjektnummerB55-G10-NW-T6-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 55
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge1,6 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.01.2014
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf (WB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
68,0--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

68,0
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
68,0--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
65,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist das Projekt ausreichend wirtschaftlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Weiteren Bedarf (WB).

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B55 ist im mittleren Westfalen die einzige Nord-Süd-Verbindung von der A2 über die A44 u. A46 bis zur A4/A45 im Raum Olpe/Köln. Die B 55 kreuzt in der Stadt Meschede die A 46 und die L 743 (ehem. B 7). Für die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist sie die einzige direkte Bundesfernstraßenverbindung nach Norden und nach Süden. Die B 55 ist in dem betreffenden Abschnitt zwischen der Antoniusbrücke und dem Hennesee seit Jahren hochgradig belastet (DTV2010: 10.000 bis 23.000, SV-Anteil ~8%). Einzelne Kreuzungen haben hier bereits heute ihre Leistungsfähigkeitsgrenzen überschritten, so dass es zu bestimmten Tageszeiten zu erheblichen Rückstaus und Verkehrsbehinderungen kommt. In der Steinstraße führen die starken Verkehrsbelastungen aufgrund des eingeengten Straßenraumes zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Abgase, Stäube, …) für die angrenzenden Wohn- und Einzelhandelsnutzungen, was mittlerweile stark zunehmende Leerstandsquoten zur Folge hat. Hier ist eine deutliche Unverträglichkeit mit der originären Nutzung erkennbar. Mit der Herausnahme des Durchgangsverkehrs durch eine OU Meschede können die o.g. Probleme gelöst werden. Eine Verlagerung von negativen Effekten ist nicht zu erwarten, ebenso keine negativen Wirkungen auf die Nachbargemeinden.

7.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B55-G10-NW-T6-NW_Lageplan.pdf (3.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHochsauerlandkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Siegen-Wittgenstein (148)

7.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativen zur OU Meschede sind nicht erkennbar, da die vorhandenen Straßen, die bestehende Ortsdurchfahrt oder die betroffenen Knotenpunkte aufgrund der beengten räumlichen Situation nicht ausgebaut werden können. Die Knotenpunkte sind bereits optimal ausgestaltet und aufeinander abgestimmt. Aufgrund der kurzen Streckenabschnitte zwischen den Knotenpunkten würden selbst einzelne potentielle Optimierungen keine nennenswerten Vorteile bringen. Eine andere Führung der Verkehre ist nicht möglich, da die B 55 die einzige durchgängige Nord-Süd-Verbindung in dieser Region ist

7.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

7.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

7.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

7.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Neubauprojekt südwestlich von Meschede vorwiegend in Tunnellage. Auf einem Abschnitt von rd. 150 m liegt das Vorhaben in einem Großsäugerlebensraum und randlich in einem großflächigen LSG. Weitere Konflikte zu den betrachteten Umweltkriterien bestehen nicht.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

7.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

7.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind keine oder nur geringe Wirkungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 300 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 300 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

7.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.