1 Gesamtprojekt

B 2 AS Leipzig-Mitte (A 14) - Bad Düben (s)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB2-G20-SN
BundeslandSachsen
StraßeB 2
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte4
Länge12,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 17.12.1997
Vorentwurf in Bearbeitung seit 07.03.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
29,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

29,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn1,6
Sonstige1,6
Summe Dritter3,2
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
26,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
27,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die bestehende Trasse wird von zahlreichen Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl von Knotenpunkten mit dem nachgeordneten Netz und häufiger Überlagerung zwischen Erschließungs- und Verbindungsfunktion geprägt. Das führt abschnittsweise zu sehr hohen Verkehrsbelastungen insbesondere zu hohem Schwerverkehrsaufkommen. Die Wohnqualität ist durch Schadstoff- und Lärmimmissionen erheblich gemindert. Zusätzlich besteht Gefährdungspotenzial beim Überqueren der Bundesstraße. In den Außerortsbereichen sind die Überholmöglichkeiten eingeschränkt. Der Neu- und Ausbau der B 2 stellt einen wichtigen Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung zwischen Leipzig und Bad Düben, weiterführend zum Mittelzentrum Wittenberg(ST) dar Mit der Realisierung ergeben sich wesentliche Reisezeitverkürzungen. Der durchgängige Aus- und Neubau beseitigt verkehrliche Defizite und führt zu einer durchgängigen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_5_1_B2-G20-SN-T3-SN_Lageplan_01.pdf (1.0MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen
LPL_2_1_B2-G20-SN_Lageplan_02.pdf (3.0MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen
LPL_4_1_B2-G20-SN-T2-SN_Lageplan_01.pdf (987.0KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen
LPL_6_1_B2-G20-SN-T4-SN_Lageplan_01.pdf (1.2MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen
LPL_1_1_B2-G20-SN_Lageplan_01.pdf (5.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen
LPL_3_1_B2-G20-SN-T1-SN Lageplan.pdf (1.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteLeipzig, Stadt; Nordsachsen
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Nordsachsen (151); Leipzig I (152)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für die jeweiligen Abschnitte wurden eine Vielzahl von Varianten untersucht (s. Einzelprojekte). Die Nullvarianten scheiden aufgrund der hohen Verkehrszahlen, insbesondere des Schwerverkehrs und wegen des engen, stark begrenzten Bauraumes innerhalb der Ortschaften aus. Durch die vorhandenen geometrischen Gegebenheiten und die damit verbundenen unzureichenden Sichtbedingungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch einen Ausbau der Ortslagen nicht erreichbar. Unter den Aspekten der RAL ist der gesamte Streckenzug zu betrachten. Aus diesem Grund ergab sich auch eine Erweiterung der OU Schönwölkau/Lindenhayn zu den bisherigen Planungen (siehe Einzelprojekt).

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt durchfährt ebenes Ackerland. Ein FFH- und Vogelschutzgebiet mit ÜSG am Gewässer Leine wird überbrückt. Hier können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden (T3). Ein weiteres Vogelschutzgebiet wird von der Wirkzone berührt, jedoch voraussichtlich nicht erheblich beeinträchtigt. Das Projekt quert zudem einen Großraum und LSG-Flächen (T4).

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.