5 Teilprojekt 4

B 174 Reitzenhain

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerB107/B174-G20-SN-T4-SN
BundeslandSachsen
StraßeB 174
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge1,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 01.03.2008
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
6,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

6,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
6,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
6,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die Bedeutung der über Reitzenhain führenden B 174 für den grenzüberschreitenden Verkehr hat sich seit der EU-Erweiterung 2004 vergrößert, da die B 174 im gesamten Erzgebirgsgebiet die einzige nicht tonnagebeschränkte Möglichkeit der Grenz- und Gebirgsüberquerung darstellt. Entsprechend stark hat besonders das Schwerverkehrsaufkommen in jüngerer Vergangenheit zugenommen. Die bestehende B 174 - Ortsdurchfahrt Reitzenhain ist mit der großräumigen Verbindungsfunktion und der vorgesehenen anbaufreien Streckencharakteristik der Fernverkehrsstraße nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere in Anbetracht des bereits mit hohem Aufwand realisierten Ausbaustandards in umliegenden Abschnitten der Achse B 174/ N 7 zwischen Chemnitz und Prag beiderseits der Grenze. Die Maßnahme ist zur Herstellung einer einheitlichen Strecken- und Verkehrscharakteristik sowie einer hohen Verbindungsqualität für den internationalen Verkehr zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik erforderlich. Die Umgehung wird zudem die Ortslage von den Belastungen des Durchgangsverkehrs befreien. Die pronostizierte Belegung von täglich ca. 1.500 Schwerverkehrsfahrzeugen ist für die Bewohner eine Belastung. Durch die erwartete Entlastung soll Reitzenhain stärker als bisher von seiner attraktiven Lage im Tourismusgebiet für Wander- und Wintersport profitieren.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B107_B174-G20-SN-T4-SN_Lageplan_01.pdf (2.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteErzgebirgskreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Erzgebirgskreis I (164)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Mit einem Ausbau in beibehaltener Bestandslage sind die benannten Planungsziele nicht erreichbar. In der Vorplanung werden insgesamt 5 Varianten zur Umfahrung Reitzenhains geprüft (Var. 1, 1a, 2, 3 und 4). In den Var. 1 und 1a wird die B 174 nach Osten auf bzw. direkt neben die außer Betrieb befindliche Bahntrasse Marienberg – Reitzenhain verlegt. Mit Var. 2 wird die Trasse am Baubeginn nach Westen verlegt, kreuzt anschließend die bestehende B 174 und verläuft dann, wie in Var. 1 auf der bestehenden Bahntrasse östlich der Ortslage, in Richtung Grenzübergang. In den Varianten 3 und 4 erfolgt eine westliche Umgehung der Ortslage. Var. 4 stellt dabei eine siedlungsfernere Umfahrung als Var. 3 dar. Die große Baulänge, die Zerschneidung des Ortes und die weiterhin hohe Lärmbelastung in bebauten Bereichen führen zu einer ungünstigen Bewertung der Varianten 1 und 1a. Var. 2 ist zwar kürzer, aber ebenfalls aufgrund der Zerschneidung des Ortes und der damit weiterhin hohen Lärmbelastung der bebauten Gebiete schlecht zu bewerten. Die Var. 3 und 4 zeichnen sich durch eine hohe Entlastung der Ortschaft vom Verkehrslärm und durch die vermiedene Durchtrennung von Siedlungsflächen aus. Im Falle von Var. 3 sind dabei sowohl die Eingriffe in den Naturhaushalt als auch die Investitionskosten geringer als bei Var. 4. In der Gesamtbeurteilung wird der Variante 3 der Vorzug gegeben.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Die Neubautrasse verläuft als OU um Reitzenhain kurz vor der Tschechischen Grenze, führt über Grünland und zerschneidet Waldflächen. Ein VSG wird randlich auf einer Länge von 530 m tangiert, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. 3 FFH-Gebiete liegen im Osten am Rand des Wirkraums der Trasse, erhebliche Beeinträchtigungen können jeweils nicht ausgeschlossen werden. Ein Großsäugerlebensraum (BfN) wird zerschnitten. Der gesamte Trassenbereich liegt in einem Naturpark.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.