2 Teilprojekt 1

A 57 AK Moers (A 40)

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA57-G50-NW-T1-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 57/A 40
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Bautyp(en), Bauziel(e)Aus / Neubau eines Knotenpunktes
PlanungsständeVorentwurf in Bearbeitung seit 03.02.2010
Mittlere Querschnittsbelastung der Hauptfahrbahnen im Bezugsfall / Planfall 203040.000 Kfz/24h / 40.000 Kfz/24h

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
12,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

12,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
12,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))
14,0--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)>10
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)Nicht bewertungsrelevant.
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)Nicht bewertungsrelevant.

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich. Es beseitigt/mindert stark einen Engpass im Netz. Zudem liegt keine hohe Umweltbetroffenheit vor. Daher erfolgt die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E).

Der Anmeldung zugrundegelegte Notwendigkeit

Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dichten Folge von stark befahrenen Knotenpunkten fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Zwischen 1980 und 2010 ist die Verkehrsbelastung von rd. 22.300 Kfz/24h auf rd. 66.200 Kfz/24h angestiegen. Die Verkehrsbelastung wird gemäß einem im Jahre 2005 erstellten Verkehrsgutachten bis zum Jahr 2020 auf bis zu 88.800 Kfz/24h ansteigen. Der geplante Ausbau der A57 soll den Verkehrsfluss auf dieser für den linksrheinischen Wirtschaftsraum wichtigen Nord-Süd-Verbindung auch für die Zukunft sicher stellen und damit negative Erscheinungsformen auf Grund unzureichender Verkehrsverhältnisse vermeiden helfen. Mit dem Ausbau ist auch die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen verbunden, die die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner verringern. Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A57-G50-NW-T1-NW_ÜPL.pdf (1.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteWesel, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Duisburg I (115)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der UVU wurden Ausbautendenzen festgelegt, aus denen sich zwei Grundlösungen ergeben. Dies sind der symmetr. Ausbau auf der ges. Strecke (V1) und der teilweise asymmetr. Ausbau auf der Westseite der vorhandenen BAB (V2) auf einer Länge von rd. 2.000 m. Die Auswirkungsprognosen zeigen, dass beide Varianten erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter bedingen. Diese erheblichen Auswirkungen sind unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgleichbar. In der Abwägung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter stellt V2 die verträglichere Variante dar. Ausschlaggebend sind dafür vor allem die geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Tiere/Pflanzen. Insgesamt gesehen sind bei Umsetzung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen die durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen nach heutigem Kenntnisstand als kompensierbar einzustufen, so dass der geplante Ausbau der A 57 im Teilabschnitt Moers umweltverträglich erfolgen kann.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Kfz-Belastung des DTVw im Bezugsfall 2030 [1.000 Kfz/24h]

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Abb. 3: Lkw-Belastung des DTVw im Bezugsfall 2030 [1.000 Kfz/24h]

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Abb. 4: Kfz-Belastung des DTVw im Planfall 2030 [1.000 Kfz/24h]

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Abb. 5: Lkw-Belastung des DTVw im Planfall 2030 [1.000 Kfz/24h]

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Abb. 6: Auslastung in der Spitzenstunde im Bezugsfall 2030 (Pkw-Einheiten/Elementkapazität) [%]

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Abb. 7: Auslastung in der Spitzenstunde im Planfall 2030 (Pkw-Einheiten/Elementkapazität) [%]

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugs- und Planfall40.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugs- und Planfall27%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)-Mio. Pkw-km/a*)
(- % Fahrzweck Privat, - % Fahrzweck Geschäft)
davon aus verlagertem Verkehr-Mio. Pkw-km/a*)
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,20Mio. Pkw-h/a*)
(72 % Fahrzweck Privat, 28 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus verlagertem Verkehr-Mio. Pkw-h/a*)
Veränderung der Reisezeit im PV-0,23Mio. Personen-h/a
(74 % Fahrzweck Privat, 26 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus verlagertem Verkehr-Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,04Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehrs-Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)-1,08Mio. l/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)     Pkw     Lkw     Kfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)-0,42-3,88-4,30t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-0,97-0,58-1,55t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)-621,13-2.335,20-2.956,33t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-0,03-0,15-0,18t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)-0,01-0,03-0,04t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-0,00-0,01-0,01t/a

*) Infolge identischer Verkehrsstärken im Bezugs- und im Planfall ergeben sich bei den Betriebsleistungen keine Veränderungen (siehe hierzu auch Methodikhandbuch).

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB4,540100,102
Fahrzeugvorhaltekosten0,3126,874
Betriebsführungskosten (Personal)3,46576,391
Betriebsführungskosten (Betrieb)0,76416,837
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW--
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-0,000-0,001
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ--
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min--
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ--
Veränderung der impliziten NutzenNI--
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL--
Veränderung der GeräuschbelastungNG--
InnerortsNGi--
AusserortsNGa--
Veränderung der AbgasbelastungenNA0,50211,063
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1--
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2--
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3--
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4--
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5--
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA6--
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT--
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ--
Gesamtnutzen5,042111,165

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten1,94-
Aus- und Neubaukosten12,10-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten14,0410,593

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens111,2 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten10,6 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)>10

Grundlagen der Barwertermittlung
Berücksichtigte Planungsdauer90 Monate
Dauer der Bauphase56 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)33 Jahre

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Hinweis

Die umweltfachliche Beurteilung von Knotenpunkten erfolgt in Form einer qualitativen Einschätzung.

Ergebnisübersicht

Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Mit dem Ausbau des Autobahnkreuzes Moers sind keine Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 8: Geschützte Gebiete
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Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Für die Bewertung eines Knotenpunktes nicht relevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Für die Bewertung eines Knotenpunktes nicht relevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Knotenpunktspezifische Engpassreduktion

Bewertungskriterium ist Reduktion der Staustundenanzahl im Planfall bezogen auf den Bezugsfall. Die Staustunden werden über ein Rückstaumodell ermittelt.

Bei Reduktionen um ≥ 30 % der Staustundenanzahl im Vergleich vom Planfall zum Bezugsfall wird eine wirksame Engpassreduktion angenommen.

Jährliche Staustunden [in 1.000 Std.]PkwLkwgesamt
jährliche Staustunden
im Werktagsverkehr (DTVw)
Bezugsfall156,629,5186,1
Planfall5,91,07,0
Differenz150,728,5179,2
jährliche Staustunden
im Urlaubsverkehr (DTVu)
Bezugsfall48,68,757,3
Planfall0,00,00,0
Differenz48,68,757,3
jährliche Staustunden
Sonn- und Feiertagsverkehr (DTVs)
Bezugsfall0,00,00,0
Planfall0,00,00,0
Differenz0,00,00,0

Die Gesamtreduktion der Staustunden im Knotenpunkt beträgt rund 97 %. Die Maßnahme(n) ist/(sind) damit hinsichtlich der Engpassreduktion wirksam.