3 Teilprojekt 2

A 5 AD Reiskirchen - AD A 5/A 49

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA5-G20-HE-T2-HE
BundeslandHessen
StraßeA 5
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge22,6 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203076.000 Kfz/24h
im Planfall 203079.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
316,9--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

179,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
137,7--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
179,2--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
172,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)4,9
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich. Es beseitigt/mindert stark einen Engpass im Netz. Zudem liegt keine hohe Umweltbetroffenheit vor. Daher erfolgt die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der 22,6 Kilometer lange Ausbauabschnitt der A 5 liegt in der Metropolregion FrankfurtRheinMain und erstreckt sich vom ADn A 5/A 49 (Ohmtaldreieck) im Osten bis zum AD Reiskirchener Dreieck im Westen. Am Ohmtaldreieck besteht eine Verknüpfung zur geplanten A 49 und am Reiskirchener Dreieck zur A 480. Im Zuge der A 5 stellen sich gegenwärtig Verkehrsstärken von bis zu 62.000 Kfz/24 h und 10.600 SV/24 h ein. Bis zum Prognosejahr 2025 wird das Verkehrsaufkommen auf bis zu 85.000 Kfz/24 h und 22.000 SV/24 h (25,9 %) ansteigen. Die derzeitigen und insbesondere die prognostizierten Verkehrsstärken sind mit dem vorhandenen vierstreifigen Querschnitt nicht zu bewältigen. Die Verkehrssicherheit ist stark eingeschränkt und die Störanfälligkeit hoch. Mit einer Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen werden sich die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit im Ausbauabschnitt der A 5 zwischen dem Ohmtaldreieck und dem Reiskirchener Dreieck deutlich verbessern.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A5-G20-HE-T2-HE_Lageplan.pdf (14.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Hessen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerHessen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteVogelsbergkreis; Gießen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Gießen (173)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Kapazität des vierstreifigen Querschnitts ist schon heute überschritten. Perspektivisch werden sich die Verkehrsstärken weiter erhöhen, so dass ein Ausbau im Bestand (ohne Fahrstreifenerweiterung) keine Alternative darstellt.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall76.000Kfz/Tag
im Planfall79.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall28%
im Planfall28%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)8,60Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr4,11Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-1,84Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,04Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-2,85Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,06Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)4,52Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,47Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,08Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,39Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin1,46Mio. l/a
Diesel2,01Mio. l/a
Gas0,60Mio. l/a
Elektro0,18Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)20,24-14,435,81t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)273,08-20,04253,05t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)7.509,272.923,4510.432,72t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)2,15-0,631,51t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,64-0,030,61t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,060,010,07t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
30,26Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen6,74Tsd. Personen-h/a

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB12,838288,285
Fahrzeugvorhaltekosten3,28173,677
Betriebsführungskosten (Personal)14,860333,699
Betriebsführungskosten (Betrieb)-5,303-119,092
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,125-2,805
Veränderung der VerkehrssicherheitNS3,73983,973
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ13,971313,729
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0000,000
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ1,99244,724
Veränderung der impliziten NutzenNI0,99822,411
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,152-3,423
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,54912,326
InnerortsNGi0,0000,000
AusserortsNGa0,54912,326
Veränderung der AbgasbelastungenNA-1,695-38,055
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,089-2,009
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,016-0,352
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-1,513-33,970
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,003-0,058
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,073-1,645
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA6-0,001-0,021
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-0,043-0,969
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,3046,833
Gesamtnutzen32,376727,037

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten26,21-
Aus- und Neubaukosten145,87-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten172,08147,795

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens727,0 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten147,8 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)4,9

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen151 Monate
Dauer der Bauphase61 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)39 Jahre

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-29,152

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt betrifft einen Abschnitt der A 5 nordöstlich von Gießen. Er verläuft hauptsächlich über hügeliges Gebiet und quert sowohl Wald als auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. 2 Teilflächen eines FFH-Gebiets werden durch das Vorhaben berührt, im Bereich des Bauendes kommt es zur Querung der Ohmeaue, die ebenfalls als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Ein Vogelschutzgebiet liegt innerhalb der Wirkzone für indirekte Beeinträchtigungen. Für die drei Natura 2000-Gebiete können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte sind in 2 Bereichen betroffen. Eine Entschneidung ist nicht vorgesehen.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0000,000
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 0 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-7,7 Tsd. qm0,54912,326
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 11.483,998 t/a -1,665 -37,393
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 5,809 t/a -0,089 -2,009
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 253,045 t/a -0,016 -0,352
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 1,512 t/a -0,003 -0,058
Feinstaub-Emissionen 0,609 t/a -0,073 -1,645
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,072 t/a -0,001 -0,021
Nutzensumme Umwelt-29,152

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung - ha - ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 3 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) - ha - ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) - km - km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) - km - km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren - Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 37,6 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten - km - km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten - km - km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) - ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes - ha - ha/km gering

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes22,6 km
Staulänge im Bezugsfall7.7 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 7.7 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung