5 Teilprojekt 4

A 45 AS Meinerzhagen - AS Lüdenscheid-S

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerA45-G10-NW-T4-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 45
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge11,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
163,4--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

59,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
103,9--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
59,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
57,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die Qualitätsstufe (Prognose 2025) für diesen Abschnitt beträgt "D" in beide Fahrtrichtungen. Damit ist ein flüssiger Verkehrsablauf zwar noch gewährleistet, allerdings wurde der induzierte Verkehr in der Prognoseberechnung nicht berücksichtigt. Der 6-streifige Ausbau der vorherigen Abschnitte wird zusätzlichen Verkehr anziehen, der die Leistungsfähigkeit dieses Abschnitts ohne den Ausbau deutlich herabsetzen würde. Die Nachrechnungen der Talbrücken dieses Abschnitts stehen noch aus. Da Nachrechnungen von Talbrücken ungefähr gleichen Alters aus benachbarten Abschnitten den mittelfristigen Ersatzneubau als Resultat hatten, ist davon auszugehen, dass auch hier Ersatzneubauten erforderlich werden. Nach Weisung des Bundes sollen diese sowie die Anschlussbereiche 6-streifig (RQ36B) hergestellt werden. Auf diesem Abschnitt ist ein sehr hoher SV-Anteil (ca. 20 %) zu registrieren. Dadurch treten häufig LKW-Havarien ein, die kilometerlange Staus verursachen und den Querschnitt komplett blockiert. Die Rettungskräfte kommen nur schwer an den Einsatzort. Topographie, Klima, Kurvigkeit und die Gradiente stellen weitere Parameter für eine notwendige Einstufung in den Ausbaubedarf dar. Ein durchgehender 6-streifiger Ausbau ist daher aus verkehrlichen aber auch aus strukturpolitischen Gründen sowie zur Steigerung der Verkehrssicherheit dringend erforderlich.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A45-G10-NW-T4-NW_Lageplan.pdf (1.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteMärkischer Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Märkischer Kreis II (150)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der Verkehrsstärken auf der A45 ist ein 6-streifiger Ausbau der Strecke alternativlos.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Ausbauprojekt in waldreichem Gebiet. Ein FFH-Gebiet liegt innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Der entsprechende Teilabschnitt der Trassierung liegt in stark bewegtem Gelände. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.