10 Teilprojekt 9

A 20 Drochtersen (Trog Süd) - Glückstadt (B 431)

10.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

10.2 Grunddaten

ProjektnummerA20-G10-NI-SH-T9-NI-SH
BundeslandNiedersachsen, Schleswig-Holstein
StraßeA 20
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge8,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellungserörterung stattgefunden am 14.12.2012
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
1.032,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

1.032,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
1.032,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
3.145,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).

Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten[Mio. €]Länge
Niedersachsen642,3
Schleswig-Holstein389,8

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

A 20 ist Teil des Verkehrskonzeptes d. Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung der Verkehrssituation im norddeutschen Raum unter Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens seit d. Wiedervereinigung, Ziel ist d. Schaffung einer Ost-West-Verbindung im Zuge des Ausbaus des Bundesfernstraßennetzes, A 20 endet derzeit östl. v. Bad Segeberg - zur Vollendung der Ost-West-Verbindung zügige Weiterbau als Nord-West-Umfahrung Hamburg in westl. Richtung in SH einschl. Elbquerung bei Glückstadt sowie Anbindung d. A 26 in NI dringend erforderlich, aufgrund hoher nationaler Bedeutung als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs sowohl im Bundesverkehrswegeplan (07/2003) als auch im Bedarfsplan für d. Bundesfernstraßen ausgewiesen, neben hoher nationaler Bedeutung auch hohe europäische Bedeutung, diese findet Ausdruck in der Aufnahme der Maßnahme in d. Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN), auf Landesebene u. regionaler Ebene Neubau der A 20 im Landesraumordnungsplan SH sowie den Regionalplänen enthalten, Landesentwicklungsplan (2010) für SH legt den Bau der A 20 als wesntliches Ziel der verkehrlichen Entwicklung fest

10.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH_Lageplan_01.pdf (3.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen und © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)
LPL_2_1_A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH_Lageplan_02.pdf (3.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen und © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektja
Betroffene BundesländerNiedersachsen, Schleswig-Holstein
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSteinburg, Kreis; Stade, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Cuxhaven - Stade II (29); - (3)

10.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Prüfung von: a) Nullvariante - durch Verzicht d. A 20 können d. verfolgten verkehrlichen u. raumordnerischen Ziele nicht erreicht werden

10.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

10.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

10.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

10.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Mit der Neubaustrecke wird die Elbe südlich von Glücksstadt in Tunnellage gequert, wodurch u.a. Beeinträchtigungen des Elbe-Ästuars vermieden werden. Ein kurzer Abschnitt führt im Osten der Elbe durch Marschland. Im Bereich der WZ für indirekte Beeinträchtigungen befinden sich mehrere Gräben der Marsch, die zu einem zusammenhängenden FFH-Gebiet gehören, für die lt. Ländermeldung keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Im Bereich des Elbtunnels werden eine Lebensraumachse (feucht) sowie ein Großsäugerkorridor entschnitten. Die Trasse zerschneidet einen UZVR, der mit einer Restgröße >100km² jedoch erhalten bleibt. Weitere Konflikte resultieren aus der Durchschneidung eines LSG. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

10.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

10.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

10.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.