2 Teilprojekt 1

A 10 AD Werder - AS Spandau

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA10-G10-BB-T1-BB
BundeslandBrandenburg
StraßeA 10
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge29,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.01.2014
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
429,9--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

106,8
davon
Länder1,2
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter1,2
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
323,1--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
105,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
102,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Verkehrsanalyse (2010): DTV = 27.900 – 34.400 Kfz/24h, SV–Anteil 17-21 %, Stärkung der verkehrlichen Verbindung zwischen den europäischen und nationalen Metropolregionen und Städten, Verbesserung der kontinentalen, großräumigen und regionalen verkehrlichen Verbindungsfunktionen der A 10 zwischen der Metropole Berlin und den zentralen Orten Brandenburgs, Erhöhung des unzureichenden Verkehrssicherheitsniveaus (Beseitigung Unfallhäufungsstellen, Herstellung regelkonformer Querschnitt, Erneuerung des geschädigten Konstruktionsaufbaus), Verbesserung der unzureichenden Qualität des Verkehrsablaufs durch Herstellung eines regelkonformen Querschnitts (Erhöhung Leistungsfähigkeit, Verringerung der häufigen Stauerscheinungen, Erhöhung der Reisegeschwindigkeit), Herstellung eine regelkonformen Ausbauzustandes, Gestaltung der durchgehenden Strecke (Linienführung) und verkehrssichere Gestaltung der Knotenpunkte, Vereinheitlichung der derzeit unterbrochenen Strecken und Verkehrscharakteristik und Funktionalität des Berliner Ringes (durchgängig 6-Streifigkeit), Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrsweges als Angebot für alternative Verkehrsführungen im Rahmen der gemeinsamen Entwicklung der Länder Berlin und Brandenburg, Erweiterung ist wichtigster Bestandteil zur Umsetzung des strategischen Ziels der Konzentration des Fernverkehrs auf und Verteilung über die A10

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_A10-G10-BB-T1-BB_Lageplan_02.pdf (3.2MB)
Quelle: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_1_1_A10-G10-BB-T1-BB_Lageplan_01.pdf (3.2MB)
Quelle: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBrandenburg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädtePotsdam, Stadt; Potsdam-Mittelmark, Landkreis; Havelland, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Oberhavel - Havelland II (58); Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II (61)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Vorplanung: Varianten zur Linienführung (symmetrisch & einseitiger Achsversatz) Alternativenprüfungen im Bereich des FFH-Gebietes „Obere Wublitz“ mit Ergebnis eines einseitigen Ausbaus jenseits des Gebietes. Alternativenprüfung im Bereich des nun vorgesehenen neuen Brückenbauwerks über den Großen Plessower See mit Wahl der umweltfachlich bevorzugten Lösung. beidseitig keine Seitenstreifen vorhanden Umnutzung Seitenstreifen nicht möglich, Anbau Seitenstreifen nicht möglich: starke AKR – Schädigung vorh. Konstruktion, zu geringe Mittelstreifenbreite (2,80 m), nicht richtlinienkonforme Trassierungsparameter der durchgehenden Strecke im Grund – und Aufriss, Gradientenanhebung für Mindestflurabstand Versickerung, Vergrößerung Lichtraumprofile der Bauwerke

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauprojekt verläuft westlich von Berlin durch überwiegend landwirtschaftlich genutztes, relativ dicht besiedeltes Gebiet. Ein VSG wird gequert, für die insgesamt 3 Wiedervernetzungsabschnitte für Feuchtlebensräume werden Maßnahmen vorgesehen. Vier FFH-Gebiete liegen in der Wirkzone. Es lag bereits ein Planfeststellungsverfahren aus 2003/04 vor. Für die Natura 2000-Gebiete werden Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorgesehen, sodass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.